JAKOB OTTIGER-LANG-STIFTUNG
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Geschichte

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Jakob Ottiger - Lang
13.5.1886 bis 24.2.1959

Die Jakob Ottiger-Lang Stiftung wurde 1954 von Jakob Ottiger-Lang gegründet, und zwar zur Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen, kinderreichen Familien, die im Kanton Luzern Wohnsitz haben.

Der  1886 in der Gemeinde Römerswil geborene Jakob Ottiger-Lang war ein  erfolgreicher Unternehmer und u.a. auch "Waisenvogt" (Sozialvorsteher)  von Hochdorf, wo er zeitweise auch wohnte (Hegauschlösschen, Luzernstrasse 16).

Er hinterliess keine Nachkommen und wollte mit dieser Stiftung Familien mit Kindern unterstützen.

Die hier wohnhaften Familien Lang, Bieri, Sidler und Fleischli sind Verwandte des Stifters Jakob Ottiger-Lang.

Im Stiftungsstatut ist die Absicht des Stifters festgeschrieben.

Stiftungsstatut der Jakob Ottiger-Lang-Stiftung mit Sitz in Hochdorf


           Zusammenfassung
           Gestützt auf die Stiftungsurkunde
           vom 17. Dezember 1954 und die
           Änderung durch den Stiftungsrat
           vom 31. August 1984
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Art. 1
Mit öffentlicher Urkunde vom 17. Dezember 1954 hat Herr Jakob Ottiger-Lang, geboren 13. Mai 1886, von Römerswil (Kanton Luzern), wohnhaft gewesen in Luzern, Rigistrasse 24, im Sinne von Art. 80 ff ZGB auf unbeschränkte Dauer eine Stiftung mit
der Bezeichnung  „Jakob Ottiger-Lang-Stiftung“ errichtet. DieseStiftung ist ins Handelsregister eingetragen und untersteht der Aufsicht des Justizdepartementes des Kantons Luzern.

Art. 2
Sitz der Stiftung ist Hochdorf (Kanton Luzern).

Art. 3
Die Stiftung bezweckt, die Erträgnisse des Stiftungsvermögens im Sinne der Gemeinnützigkeit zur Unterstützung von bedürftigen unverschuldet in Not geratenen Familien zu verwenden, die im Kanton Luzern Wohnsitz haben.

Art. 4
Zur Erfüllung ihres Zweckes widmete der Stifter Herr Jakob Ottiger-Lang sel. der Stiftung ein Vermögen von Fr. 400‘000.- (Franken vierhunderttauend) per 31. Dezember 1954. Der Stifter hat das Stiftungskapital zu Lebzeiten, inklusive die Erträgnisse, bis auf Fr. 600‘000.- (Franken sechshunderttauend) geäufnet. DiesesStiftungskapital darf in der Folge nicht mehr unter diesen Betrag herabsinken. Das Stiftungskapital ist möglichst sicher und zinstragend anzulegen. Der Stiftungsrat bezeichnet die Depositenstelle.

Art. 5
Organe der Stiftung sind:
a.       der Stiftungsrat,
b.       die Kontrollstelle.
Diese werden angemessen entschädigt.

a. Der Stiftungsrat

Dieser ist Verwaltungsorgan. Er besteht aus einem Präsidenten und 2 bis 4 Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre; nach Ablauf sind sie wieder wählbar. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst. Dieser trifft auch die Ersatzwahl für ausscheidende Mitglieder. Der Stiftungsrat bezeichnet diejenigen Personen, welche die Stiftung vertreten und die rechtsverbindliche Unterschrift führen, jedoch mit der Einschränkung, dass für die Stiftungsratsmitglieder (Präsident inbegriffen) grundsätzlich Kollektivzeichnung zu zweien gilt. Der Stiftungsrat ist verpflichtet, der Aufsichtsbehörde über den Bestand und die Verwendung des Stiftungsvermögens bzw. dessen Erträgnisse alljährlich auf den 31. Dezember Rechnung und Bericht abzulegen, nach vorausgegangener Prüfung durch die Kontrollstelle.

b. Die Kontrollstelle
Die Kontrollstelle wird für eine Amtsdauer von 5 Jahren durch den Stiftungsrat gewählt. Sie hat dem Stiftungsrate zuhanden der Aufsichtsbehörde den Prüfungsbericht vorzulegen.

Art.6
Über die Unterstützungsbedürftigkeit und das Mass der Unterstützung entscheidet der Stiftungsrat endgültig. Die Stiftung „Pro Juventute“ Sektion Luzern ist berechtigt, dem Stiftungsrate entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Der Stiftungsrat kann im Rahmen des Stiftungszweckes ein Reglement erlassen.

Art.7
In der Stiftungsurkunde vom 17.Dezember 1954 hat der Stifter Herr Jakob Ottiger-Lang verfügt, dass ein Rückfall des Stiftungsvermögens an ihn oder seine Erben ausgeschlossen bleibt.

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Römerswil, den 31. August 1984
                Namens der JakobOttiger-Lang Stiftung
                Die Mitgliederdes Stiftungsrates
                Der Präsident:                Hermann Eigenbrodt
                DerVizepräsident:           Dr. Fritz Bieri-Sidler
                Das Mitglied:                  Josef Lang


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